Das Bundesverfassungsgericht hat die Vorratsdatenspeicherung in seiner jetzigen Form als verfassungswidrig erklärt, d.h. das Gesetz ist nichtig! Und das mit einer schallenden Ohrfeige an die Politik — wieder einmal. Die Verfassungsbeschwerde von ca. 35.000 Bürgern war also durchaus gerechtfertigt. Big Brother Germany ist damit vorerst mal zurechtgestuzt.
Mal sehen, wie der zweite Wurf für das Gesetz aussehen wird, insbesondere da die Europäische Union (hier: Parlament & Kommission) die zugrundeliegende Richtlinie vermutlich überarbeiten wird.
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[...] war gestern zwar schneller, allerdings muß ich natürlich die Sache auch noch kommentieren. Wie man sicherlich inzwischen [...]